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ICC Force-Majeure-Klauseln nun auf Deutsch
ICC hat eine deutsche Version der „ICC Force Majeure and Hardship Clauses 2020“ veröffentlicht. Mit der Aufnahme der Klauseln in ihre internationale Verträge treffen Unternehmen eine klare Regelung für den Fall, dass eine Vertragspartei aufgrund von höherer Gewalt nicht liefern kann. Erstmals hat die ICC auch eine kürzere, vereinfachte Fassung veröffentlicht, die sich insbesondere an kleinere und mittelständische Unternehmen richtet.
Der höheren Gewalt ("Force Majeure") werden im internationalen Handel unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse zugeordnet, die außerhalb der Kontrolle aller an einem Handelsgeschäft Beteiligten liegen und die unter den gegebenen Umständen mit angemessenen, zumutbaren Mitteln nicht zu vermeiden waren. Dazu gehören z.B. Kriege, Bürgerkriege, Revolutionen, Erdbeben, Hurrican, Feuer oder Pandemien. In diesen Fällen entfällt die Lieferverpflichtung.
Force Majeure wird je nach den von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung entwickelten Grundsätze jedoch höchst unterschiedlich interpretiert. Daher bietet die ICC eine Force Majeure-Klausel an, um Vertragspartner die Einigung auf eine international akzeptierten Text zu erleichtern.