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Die Uniform Rules for Demand Guarantees – Einheitliche Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien, URDG 458, der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) wurden einer Revision unterzogen. Die neuen Garantierichtlinien URDG 758 gelten weltweit ab dem 1. Juli 2010. Mit den URDG 758 leistet die ICC einen wesentlichen Beitrag zur Durchsetzung einer einheitlichen Praxis im Bereich Bankgarantien. Die URDG 758 sind insbesondere für die Zahlungs- und Leistungssicherung bei internationalen Verträgen von Bedeutung. Die 35 Artikel der URDG 758 enthalten präzise und praxisnahe Bestimmungen und steigern so die Zuverlässigkeit des Zahlungsinstruments Bankgarantie. Die Publikation enthält die deutsche und englische Fassung.
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